Auf dieser Seite erfahren Sie:
Sie möchten Ihre Dokumente übersetzen lassen? Für offizielle Zwecke benötigen Sie meistens eine amtlich beglaubigte Übersetzung.
Gerne übersetze und beglaubige ich für Sie:
Ihre Dokumente übersetze und beglaubige ich für Sie aus und in die folgenden Sprachen:
Ämter und Behörden, Gerichte und viele andere Institutionen verlangen häufig, dass die Übersetzung privater und öffentlicher Urkunden von einem staatlich anerkannten Übersetzer angefertigt und beglaubigt wird. Dabei handelt es sich um Übersetzer, die ein spezielles Studium oder eine Ausbildung absolviert haben oder staatlich geprüfte Übersetzer sind. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, können Übersetzer die öffentliche Bestellung in Deutschland bei Gericht beantragen. Man spricht dann je nach Bundesland auch von einem gerichtlich ermächtigten Übersetzer oder von einem vereidigten bzw. beeidigten Übersetzer. Nur diesen Personen ist es gestattet, eine amtlich beglaubigte Übersetzung in Deutschland auszustellen. Entsprechend geprüfte Übersetzer werden in der Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen geführt, in der Sie auch meine Eintragung finden können.
Gibt es einen Unterschied zwischen beglaubigten und bestätigten Übersetzungen? Nein. Es existieren zwar verschiedene Benennungen, z. B. auch bescheinigte oder notariell beglaubigte Übersetzung, gemeint ist aber in der Regel immer dasselbe. Der korrekte Fachausdruck für diese Art der Urkundenübersetzung lautet "bestätigte Übersetzung", im Alltag hat sich aber vor allem die Bezeichnung "beglaubigte Übersetzung" durchgesetzt.
Eine beglaubigte Übersetzung trägt Stempel und Unterschrift des beeidigten Übersetzers. Damit bestätigt er, dass die Übersetzung richtig und vollständig ist. Auch handschriftliche Vermerke, Wappen und Siegel sind zu übersetzen. Die einzelnen Seiten werden zudem fest miteinander verbunden und an eine Kopie des Ausgangstextes geheftet. Diese Form der zertifizierten Übersetzung ist daher fälschungssicher.
Als vom Oberlandesgericht Dresden öffentlich bestellter und allgemein beeidigter Urkundenübersetzer für die englische und französische Sprache kann ich die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung im Sprachenpaar Englisch-Deutsch bzw. Französisch-Deutsch für Sie amtlich bestätigen und beglaubigen.
Übrigens: Egal, ob Sie in Leipzig, Dresden, Berlin, Hamburg, Köln, München, Frankfurt, Hannover, Düsseldorf oder Stuttgart wohnen – die Übersetzung ist gemäß § 142 (3) ZPO und § 189 (2) GVG deutschlandweit gültig und wird bei Gericht sowie von allen Behörden, öffentlichen Einrichtungen und Arbeitgebern offiziell anerkannt. Sie müssen also nicht in Dresden bzw. Sachsen wohnen, um mich zu beauftragen.
Durch Verordnung (EU) 2016/1191 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 wird eine solche Übersetzung öffentlicher Urkunden meistens auch in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und anderen Ländern akzeptiert. Auf Wunsch kann die beglaubigte Übersetzung aber auch zusätzlich mit einer Apostille bzw. Legalisation zur Verwendung im Ausland versehen werden. Hierfür muss ich die Übersetzung zunächst an das Oberlandesgericht Dresden schicken. Dort wird dann meine Eigenschaft als beeidigter Übersetzer bestätigt und meine Unterschrift auf der Übersetzung beglaubigt. Für diesen amtlichen Vermerk wird anschließend eine Haager Apostille oder die Legalisation erteilt. Sprechen Sie mich bei Fragen hierzu gerne an.
Meine beglaubigten Übersetzungen sind dokumentenecht und entsprechen den Richtlinien für die Anfertigung von Urkundenübersetzungen. Dabei halte ich mich unter anderem an das Sächsische Dolmetschergesetz sowie an die Empfehlungen vom Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ) und vom Deutschen Verband der freien Übersetzer und Dolmetscher e. V. (DVÜD).
Bitte senden Sie mir Ihre Dokumente für einen Kostenvoranschlag als Foto/Scan (gut lesbar - siehe unten) per E-Mail,
Auf der Grundlage Ihrer Dokumente erstelle ich Ihnen gerne ein kostenloses Angebot mit einem Festpreis für die Übersetzung mit Beglaubigung.
Die Kosten für eine beglaubigte Übersetzung bemessen sich in der Regel an den im Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) festgeschriebenen Vergütungssätzen. Üblich ist aber auch ein Preis pro Seite zuzüglich Beglaubigungsgebühr.
Nachdem Sie den Auftrag bestätigt haben, beträgt die Bearbeitungsdauer in der Regel nur wenige Arbeitstage. Eine Express-Lieferung innerhalb von 24 Stunden ist gegen einen geringen Aufpreis möglich.
Auf Wunsch sende ich Ihnen gerne vorab einen Entwurf der beglaubigten Übersetzung per E-Mail, damit Sie diesen überprüfen können. Ist alles in Ordnung, drucke ich Ihre Übersetzung im Anschluss auf hochwertigem Papier aus und bestätige die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung mit Stempel und Unterschrift.
Die fertige Übersetzung erhalten Sie dann umgehend per Post.
Selbstverständlich bewahre ich eine elektronische Version Ihrer beglaubigten Übersetzung für Sie auf, damit Sie diese bei Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt günstig, schnell und unkompliziert erneut erhalten können.
Für eine beglaubigte Übersetzung benötige ich Ihre Dokumente als Scan oder Foto. Achten Sie daher bitte auf folgende Dinge, wenn Sie Ihre Dokumente einscannen oder fotografieren:
Dokument abgeschnitten oder unvollständig. Achten Sie darauf, dass der Text nicht abgeschnitten ist und keine Seite fehlt. Bitte denken Sie auch an die Rückseite Ihres Dokuments (z. B. Stempel, handschriftliche Vermerke).
Dokument zu dunkel. Achten Sie darauf, dass Ihr Dokument ausreichend beleuchtet ist.
Dokument zu hell. Achten Sie darauf, dass Ihr Dokument nicht überbelichtet ist. Schalten Sie eventuell den Blitz Ihrer Kamera aus.
Fremdobjekt. Achten Sie darauf, dass sich beim Fotografieren kein Fremdobjekt (z. B. Kugelschreiber, Finger) auf Ihrem Dokument befindet und dass kein Schatten auf Ihrem Dokument entsteht.
Dokument schräg. Fotografien Sie Ihr Dokument von oben herab und achten Sie darauf, dass es gerade ist.
Dokument unscharf. Achten Sie darauf, dass der Text scharf und gut lesbar ist. Fotografieren oder scannen Sie Ihr Dokument mit einer hohen Auflösung.
Dokument richtig fotografiert bzw. gescannt. Alle Seiten sind vollständig und gut lesbar. Das Dokument ist optimal beleuchtet und von oben herab fotografiert. Es befindet sich kein Schatten und kein Fremdobjekt auf dem Dokument. Das Dokument kann problemlos für eine beglaubigte Übersetzung verwendet werden.
Tipp: Nutzen Sie mit Ihrem Mobiltelefon oder Tablet eine kostenlose Scanner-App, z. B. Adobe Scan für Smartphone und Tablet.
Bestätigungsvermerk: Bitte beachten Sie, dass im Bestätigungsvermerk der beglaubigten Übersetzung festgehalten werden muss, ob Sie mir Ihre Dokumente im Original, als beglaubigte Kopie oder aber als Fotokopie vorgelegt haben. Bitte besprechen Sie daher vorher mit der Institution, bei der Sie die Übersetzung einreichen möchten, welche Bedingungen an die Anerkennung gestellt werden. Für einen Kostenvoranschlag können Sie mir Ihre Dokumente jedoch zunächst als Scan bzw. einfache Kopie zusenden.
Beglaubigung von Originalen: Die Behörde verlangt, dass die Übersetzung mit dem Original oder einer beglaubigten Kopie des Originals verbunden wird? Das ist gelegentlich der Fall, wenn für die beglaubigte Übersetzung auch eine Apostille eingeholt werden soll. Bitte beachten Sie, dass beeidigte Übersetzer selbst jedoch nicht berechtigt sind, Ihre Originaldokumente zu beglaubigen oder hiervon eine beglaubigte Kopie zu erstellen. In diesen Fällen können Sie sich unter anderem zunächst an einen Notar oder das für Sie zuständige Bürgerbüro wenden. Hier erhalten Sie mehr Informationen dazu:
Apostille / Legalisation: Um ausländische Urkunden in Deutschland zu verwenden, kann eine Beglaubigung erforderlich sein. In diesem Fall benötigen Sie entweder eine Apostille oder eine Legalisation. Die Apostille für Ihr Original erhalten Sie bei der zuständigen ausländischen Behörde. Die Legalisation erteilt die deutsche Auslandsvertretung, in deren konsularischem Amtsbezirk die Urkunde ausgestellt wurde. Apostillen für die von mir erstellten beglaubigten Übersetzungen zur Verwendung im Ausland erhalten Sie von mir. Ob eine Beglaubigung Ihres Originals oder eine Apostille für die beglaubigte Übersetzung benötigt wird, erfragen Sie bitte bei der Behörde, bei der Sie die Dokumente einreichen möchten. Hier erfahren Sie mehr dazu:
Verwendung deutscher Urkunden im Ausland: Möchten Sie beglaubigte Übersetzungen Ihrer amtlichen deutschen Urkunden im Ausland einreichen, muss die Echtheit Ihrer Urkunden häufig vorher von den Behörden bestätigt werden. Wenn Sie im Ausland ein Studium oder eine Ausbildung beginnen möchten, ein Visum beantragen oder heiraten wollen, sollten Sie vorher die Anforderungen der ausländischen Behörden an beglaubigte Übersetzungen deutscher Urkunden abklären.
Mehr Informationen zum internationalen Urkundenverkehr und zu den Themen Vorbeglaubigung, Legalisation und Apostille finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amts.
Sie haben Fragen oder möchten ein Angebot für eine amtlich beglaubigte Übersetzung erhalten? Rufen Sie mich an, damit wir über Ihr Anliegen sprechen können. Oder nutzen Sie ganz einfach das Kontaktformular, um ein kostenloses und unverbindliches Angebot für die Übersetzung und Beglaubigung von Dokumenten anzufordern.